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Sachverständigenprüfpflicht
JGS- und Biogasanlagen

© BBV LS
Neben Biogasanlagen besteht seit 2017 auch für sogenannte JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Sickersaft) ab einer bestimmten Größe eine Prüfpflicht durch Sachverständige. Bei Neubauten von Güllebehältern oder Güllekellern ist dies regelmäßig der Fall, oftmals auch bei Güllekanälen und größeren Fahrsiloanlagen. Selten hingegen wird die Grenze beim Festmistlager überschritten.
 
Dies hat jeweils zur Folge, dass Sachverständigenprüfungen vor Ort, sowie Dokumentenprüfungen durchgeführt werden müssen und dies in entsprechenden Prüfprotokollen den zuständigen Behörden übermittelt werden muss. In den meisten Fällen ergibt sich die Prüfpflicht durch Neubau oder Erweiterung einer bestehenden Anlage, selten sind es auch angeordnete Prüfungen durch die Behörden.

Hinzu kommen in einigen Fällen (Biogasanlagen und wassersensible Gebiete) wiederkehrende Prüfungen, in der Regel alle 5 Jahre.

Diese und viele weitere Vorgaben, wie beispielsweise Ausführung durch zertifizierte Fachbetriebe, sind bereits vor Baubeginn zu beachten und mit den Sachverständigen abzustimmen.
 
 
Die nächsten Schulungstermine für den Sachkundenachweis für Arbeiten an JGS- und Biogasanlagen

14.04.-15.04.2026 - Onlinekurs / Auffrischungskurs
 
29.09.-30.09.2026 - Onlinekurs / Auffrischungskurs

25.02.-26.02.2026 – Grund- & Aufbaukurs, Augsburg
 
 
Themenschwerpunkte des Auffrischungskurses:

  • Vermittlung der notwendigen umfassenden Kenntnisse der maßgeblichen Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, Immissionsschutz- und Abfallrechts
  • Erläuterungen zur praxisnahen Umsetzung der anzuwendenden technischen Regeln
  • Hinweise und Erfahrungen zum wirtschaftlichen und mangelfreien Bauen und Betreiben beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Landwirtschaft
  • Möglichkeiten zur Instandsetzung von Bestandsanlagen 
 
Themenschwerpunkte des Grundkurses: 
 
  • Einführung in die gesetzlichen Grundlagen - Wasserrecht, Baurecht, Abfallrecht, Betriebssicherheitsverordnung und Immissionsschutz
  • Umsetzung der TRwS 792, TRwS 793 und DIN 11622 in der landwirtschaftlichen Praxis
  • Praxistipps für wirtschaftliches, sicheres und mangelfreies Bauen mit wassergefährdenden Stoffen
  • Anforderungen und Lösungen für Betrieb und Instandhaltung bestehender Anlagen
  • Erfahrungsberichte und praxisnahe Hinweise von Fachreferenten 
 
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://geopohl.com/schulungstermine/
 
 
 
Die BBV LandSiedlung steht Ihnen bayernweit mit zugelassenen Sachverständigen gerne zur Verfügung.
 
Wir bieten an:
 
  • Bayernweit flächendeckend bestellte Sachverständige
  • Beratung und Begleitung beim Neubau von Güllegruben, Fahrsiloanlagen und Sickersaftbehältern nach AwSV.
  • Kostenlose Vorprüfung der Notwendigkeit eines zugelassenen AwSV Sachverständigen und Erstellung eines Angebotes.
  • Inbetriebnahmebescheinigung für Behörden nach erfolgreicher Prüfung und Vorliegen aller relevanten Unterlagen
  • Kooperation mit der deutschlandweit führenden Anlagenprüforganisation Geopohl AG mit technischen Experten und Qualitätssicherung
 
 
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
 
Markus Maier
Tel.: 089 590 682 953
Fax: 089 590 682 933
E-Mail: Markus.Maier@BBV-LS.de